Meine Leistungen

- Beratung und Betreuung in der Schwangerschaft

- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden

- Wochenbettbetreuung und Stillberatung 



Kostenübernahme/Abrechnung


Die Hebammenhilfe kann von jeder gesetzlich krankenversicherten Frau in Anspruch genommen werden. 

Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie vorab Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufnehmen, um die Kostenübernahme zu klären.