Hebamme Figen Wittke
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- Beratung und Betreuung in der Schwangerschaft
- Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
- Wochenbettbetreuung und Stillberatung
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Kostenübernahme/Abrechnung
Die Hebammenhilfe kann von jeder gesetzlich krankenversicherten Frau in Anspruch genommen werden.
Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie vorab Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufnehmen, um die Kostenübernahme zu klären.
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